Energieausweis

Erstellung eines Energieausweises

Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf einer Immobilie an. Seit 2008 muss gemäß OIB Richtlinie 6 ein Energieausweis für ein Gebäude erstellt werden, wenn es (um-)gebaut, verkauft oder vermietet wird oder ein öffentliches Gebäude ist. 

Wer braucht einen Energieausweis?

Genau wie bei einem Auto oder einem Elektrogerät der Hersteller den Verbrauch angeben muss, um den Käufer zu informieren, muss auch der Verkäufer, Vermieter oder Bauherr eines Gebäudes angeben können, welcher Energiebedarf zu erwarten ist. Informationen dazu liefert der Energieausweis.

Wer ein öffentliches Gebäude mit mehr als 250 m2 Bruttogeschossfläche hat, muss einen Energieausweis haben. Auch in Immobilienanzeigen müssen die Werte aus dem Energieausweis angegeben werden. Käufer können so Gebäude und ihren Heizbedarf vergleichen.

Zusätzlich enthält der Energieausweis Hinweise, an welchen Stellen beim Gebäude Energiesparmaßnahmen durchgeführt werden können (z.B. Fenstertausch, Dämmung etc.) und liefert damit die Grundlage für Sanierungen.